Verein Spielgruppen Winterthur
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Kündigungsbestimmungen



Der Austritt aus der Spielgruppe kann nach Absprache mit der Spielgruppenleiterin unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende Quartal erfolgen (Oktober, Januar, April). Erfolgt der Austritt früher, so ist der Betrag für die laufende Periode noch zu bezahlen.


Erfolgt der Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe ist eine Umtriebsentschädigung von 50.- Fr. zu entrichten.


Versicherung


Die Kinder sind nicht durch die Spielgruppe versichert. Die Unfall-, und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.


Elternmitarbeit


Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns ein grosses Anliegen. Sie schafft Transparenz und Vertrauen, aber bedeutet auch wertvolle Unterstützung für uns z.B. beim Basteln etc.. Wir haben so die Möglichkeit einzelnen Kindern, welche mehr Aufmerksamkeit brauchen, mehr Zeit zu schenken.


Die Elternmitarbeit ist auch eine Vorgabe/Empfehlung unseres Spielgruppenleiterinnnenverbandes (SSLV) und entspricht den Qualitätsrichtlinien.


Die Elternmitarbeit sollte 1 mal pro Quartal erfolgen, wenn ihr Kind die Spielgruppe 1mal pro Woche besucht.


Ferien


Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Stadt Winterthur. In dieser Zeit findet keine Spielgruppe statt. (www. stadtwinterthur.ch)